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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Quelle:
https://www.e-recht24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Erbringung von Leistungen
Stand September 2022
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Geschäftsbedingungen oder AGB) gelten für die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen durch den Auftragnehmer.
1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bestimmungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer diesen nicht gesondert widersprochen hat. Im Falle eines Widerspruchs behält sich der Auftragnehmer vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis des Auftraggebers auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für die vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (im nachfolgenden gemeinsam: die Parteien). Vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vorvertraglich überlassene Gegenstände (z. B. Vorschläge, Konzepte, Testprogramme) sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers; sie dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag diesbezüglich zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen spätestens nach der Beendigung der Verhandlungen nicht mehr benutzt werden. Eine Haftung seitens des Auftragnehmers für solche Gegenstände ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss und Schriftform
Eine vertragliche Verpflichtung geht der Auftragnehmer grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Die Bestimmungen der Einzelvereinbarungen haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB. Sofern die Schriftform aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht vorgeschrieben ist, genügen digitale Abbilder eines unterschriebenen Dokuments, die per E-Mail übermittelt werden, dem Schriftformerfordernis dieser Geschäftsbedingungen. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach durch die Parteien schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Angebot des Auftragnehmers sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Leistungen, die im Lieferumfang nicht explizit erwähnt sind, sind nicht Teil des Angebots.
3. Nutzungsrechte
3.1 Im Fall der Lieferung bzw. zur Verfügungstellung von Software Dritter gelten ausschließlich die Lizenzbestimmungen Dritter.
3.2 An individuell erstellten Arbeitsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechtes zur Veränderung ein.
4. Urheberrechte
4.1 Der Auftraggeber bleibt Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte an der überlassenen Leistung. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode (Quell- und Objekt-Code), die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software, Konzepte, Entwürfe, Unterlagen, Dokumentation, Datenbanken, sowie jeweils Teile, Vorstufen, Bearbeitungen und Erweiterungen davon.
4.2 Der Auftragnehmer verzichtet bei individuell für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht der Urheberbenennung, des Zugangs zum Werk und der Rechte gegen Verunstaltung.
5. Beistellleistungen des Auftraggeber
Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung bedarf der engen Kooperation zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Beistellleistungen des Auftraggebers werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart, sofern es sich nicht um Beistellleistungen handelt, die der Auftragnehmer nach billigem Ermessen erwarten kann. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenfrei für den Auftragnehmer erbracht werden.
6. Haftung
6.1 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (nachfolgend „Kardinalspflichten“), also solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beschränkt.
6.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den Ersatz des typischen, unmittelbaren und beim Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens beschränkt.
6.3 Vorbehaltlich der Ziffer 6.1 haftet der Auftragnehmer für die Wiederherstellung von Daten nur, soweit der Auftraggeber regelmäßig und gefahrentsprechend Sicherungskopien angefertigt und sichergestellt hat, dass die Daten aus diesen Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
6.4 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit keine kürzere Frist vereinbart, ist in einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.
6.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung auf Grund zwingender, unabdingbarer gesetzlicher Vorschriften (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt ebenfalls unberührt.
7. Höhere Gewalt
Die Vertragsparteien sind von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, soweit und solange die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen infolge von Ereignissen oder Umständen, die sich dem Einfluss der Vertragsparteien entziehen, unmöglich oder unzumutbar ist. Maßgebliche Ereignisse oder Umstände sind insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streiks und Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebs- und Verkehrsstörungen, Epidemien, schwere Krankheiten oder Tod eines Schlüsselmitarbeiters sowie ähnliche Hindernisse. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Ebenfalls als höhere Gewalt gelten mithin auch solche Umstände, welche mit den Vorgenannten nach Art und Intensität vergleichbar sind und außerhalb des Einflusses der Parteien stehen. Gesetzliche oder behördliche Maßnahmen gelten als Fall höherer Gewalt. Die Vertragspartner haben sich unverzüglich und unter Schilderung aller Einzelheiten von dem Eintritt der oben geschilderten Ereignisse und Umstände zu unterrichten. Die oben getroffene Regelung gilt entsprechend, wenn die dort genannten unvorhersehbaren Umstände bei Dritten, derer sich die Vertragsparteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedienen, eintreten und zu Leistungshindernissen führen, ohne dass der Dritte die Umstände zu vertreten hat.
8. Vergütung
8.1 Der Auftraggeber schuldet für die vertragsgegenständliche Leistung die in dem Angebot genannte Vergütung. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ohne fristgerechte Zahlung der Vergütung ist eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistung untersagt.
8.2 Der Auftraggeber hat sämtliche Rechnungen von Auftragnehmer spätestens 14 Kalendertagen nach Zugang und Fälligkeit ohne Abzug bargeldlos auf die im Angebot angegebene Bankverbindung zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Etwaige anfallende Gebühren für Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber.
8.3 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Auftragnehmer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nicht zulässig.
8.4 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und die einzuräumenden Rechte bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch den Auftragnehmer widerruflich eingeräumt.
9. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt, insbesondere auch nach Beendigung der Zusammenarbeit, vertraulich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere technische wie nicht technische Informationen, Daten, Ideen, Erfindungen, Geschäftsgeheimnisse und/oder Know-how sowie sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und vertrauliches Material Dritten nicht zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu deren Vertraulichkeitsschutz zu treffen. Als Dritte gelten auch Mitarbeiter, welche vertrauliche Informationen nicht zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Auftraggeber kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmer auf einen Dritten übertragen.
10.2 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Vor Erhebung einer Klage hat jede Partei das Recht auf den Versuch gütlicher Streitbeilegung unter Beteiligung der Geschäftsführung beider Parteien.
10.3 Gerichtsstand ist soweit rechtlich zulässig ausschließlich Berlin.